Verkauf eines Grundstückes in Stralsund Carl-Heydemann-Ring 150

Das Grundstück ist mit einem 1 geschossigen Gebäude mit kleinem Eingangsanbau bebaut. Es liegt im Geltungsbereich der Sanierungssatzung, im Sanierungsgebiet Tribseer Vorstadt. Für die Bebauung gelten folgende Städtebaulichen Rahmenbedingungen:

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Grundstücksbezogene Vorgaben:

  • es sind alle Nutzungen zulässig, die sich nach § 4 BauNVO zulässig sind: Wohnen, die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke + sonstiges nichtstörendes Gewerbe,
  • Bis zu 2 Vollgeschosse, Staffelgeschoss möglich
  • Zufahrt von der Straße an der Kupfermühle, 2 Stellplätze vorhanden

Impressionen

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Lage und Grundstücksdaten

Das Grundstück befindet sich innerhalb des Stadtteils Tribseer Vorstadt im südlichen Teil des Sanierungsgebietes, direkt am Carl-Heydemann-Ring gelegen, erschlossen über die Zufahrt von der Straße An der Kupfermühle.

Anschrift

Carl-Heydemann-Ring 150
18437 Stralsund
Landkreis Vorpommern Rügen

Gemarkung, Flur, Flurstück      

Stralsund , Flur 56, Flurstück 17

Größe 239 m²
Bebauung Bebaut
Erschließung Erschlossen
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Konditionen

Kaufpreis  

 50.000,00 Euro

Vermessung

Das Grundstück ist vermessen.
sonstige Informationen

Kaufpreis zuzüglich Kanalbaubeitrag in Höhe von 472,49 Euro sowie Gutachterkosten

Vergabevorbehalt

Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus einer Anfrage oder Abgabe eines konkreten Kaufangebotes nicht ab. Insbesondere ist die Hansestadt Stralsund nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Der Zuschlag bedarf der Zustimmung durch die Bürgerschaft bzw. des Hauptausschusses der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund

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Weitere Informationen

Rahmenplan Städtebaulicher Rahmenplan Tribseer Vorstadt
Bebauung 1-2-geschossige Bebauung, + mögliches Staffelgeschoss an der Ecke
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Weiteres Vorgaben

Einzureichende
Unterlagen

Folgende Unterlagen sind bis zum 27.04.2026 schriftlich
einzureichen (Poststempel)

1. Nutzungskonzept mit Baubeschreibung

2. Eine Finanzierungsbestätigung der zu finanzierenden Bank 

3. Aussagen über die zeitliche Umsetzung

4. Referenzen